ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
1. VERTRAGSSCHLUSS, LEISTUNGSÄNDERUNGEN
1.1 ANGEBOT UND VERTRAGSSCHLUSS
Meine Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, für zwei Wochen bindend. Ein Vertrag kommt mit Auftragserteilung durch den Auftragsgeber zustande. Die Auftragserteilung durch den Auftragsgeber hat in Textform (§ 126b BGB) zu erfolgen. Mündliche Nebenabreden sind nur gültig, wenn sie von mir in Textform bestätigt werden.
1.2 LEISTUNGSÄNDERUNGEN
Falls von dem Auftragsgeber gewünschte und von mir akzeptierte Änderungen an den vereinbarten Leistungen zu Mehraufwand auf meiner Seite führen, bin ich berechtigt, diesen dem Auftragsgeber zusätzlich in Rechnung zu stellen.
Die vereinbarten Leistungsfristen verlängern sich in der Regel um die Werktage (zuzüglich einer angemessenen Wiederanlauffrist), an denen ich Änderungswünsche des Auftragsgeber prüfe, Änderungsangebote erstelle oder Verhandlungen über Änderungen führe.
2 VERGÜTUNG UND NEBENKOSTEN
2.1 UMSATZSTEUER
Alle Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.2.2 VERGÜTUNG
Die Vergütung des Backoffice Bachmann erfolgt auf Stundenbasis. Die Abrechnung erfolgt viertelstündlich, dass bedeutet, das angefangene Stunden lediglich anteilig abgerechnet werden. Es kann auch ein Festpreis vereinbart werden.
2.2.1 ABRECHNUNG ZUM FESTPREIS
Soweit nicht anders vereinbart, versteht sich der Festpreis zuzüglich eventuell anfallender Reise- und Nebenkosten.
2.3 REISE- UND ANDERE NEBENKOSTEN
Insoweit mein Angebot Reise- und Nebenkosten ausweisen, handelt es sich um eine unverbindliche Schätzung, da die tatsächlich entstehenden Kosten bei Angebotserstellung nicht sicher kalkulierbar sind. Der Auftragsgeber hat die tatsächlichen Reise- und Nebenkosten nach den folgenden Bestimmungen gegen Nachweis zu tragen.
3 LEISTUNG
Meine Leistung erschöpft sich im Bereich Büroorganisation, vorbereitende Buchhaltung, Vertrieb und Verkauf.
3.1 LEISTUNGSUMFANG
Die von mir zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweils erstellten Angebot und der darauffolgenden Auftragsbestätigung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, bin ich berechtigt, die vertraglich vereinbarten Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, wobei ich die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglich von mir übernommenen Verpflichtungen gewährleiste.
4 RECHNUNG UND ZAHLUNG
4.1 RECHNUNGSSTELLUNG
Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind meine Rechnungen innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge ausschließlich per Banküberweisung in Euro zu begleichen.
Nach Ablauf dieser Frist gerät der Auftragsgeber, ohne dass es einer Mahnung bedarf, in Zahlungsverzug. Verbraucher erhalten abweichend hiervon eine Mahnung und geraten nach deren Erhalt in Verzug.
Gerät ein Auftragsgeber in Zahlungsverzug, bin ich berechtigt, weitere Leistungen zu verweigern, bis alle ausstehenden Forderungen vollständig beglichen sind.
5 LEISTUNGSSTÖRUNGEN UND –AUSFALL
5.1 LEISTUNGSAUSFALL AUFGRUND HÖHERER GEWALT
Kann ein Auftrag aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Bürgerkrieg oder Kriegs- oder Bürgerkriegsgefahr; Natur- oder Umweltkatastrophen; Terror oder Terrorgefahr; Aufruhr; Streik oder ähnliches) nicht durchgeführt werden, werde ich und der Auftragsgeber von der jeweiligen Verpflichtung zur Leistung frei. Als höhere Gewalt gilt auch eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts.
5.1.1 VERSPÄTUNGEN
Ich plane meine Anreise so, dass ich pünktlich am Einsatzort bin. Wegen nicht planbarer Ereignisse höherer Gewalt, Nichtbeförderung durch eine Flug- oder Bahnlinie, Verkehrsbehinderungen, zum Beispiel: Stau, Sperrungen, oder durch Hindernisse bei der Einreise, die nicht von mir zu vertreten sind, kann es allerdings in Ausnahmefällen zu Verspätungen kommen. Im Rahmen meiner Möglichkeiten bemühe ich mich, bei Verspätungen den Auftragsgeber umgehend zu benachrichtigen.
5.1.2 KRANKHEIT
Sofern ein Auftrag durch mich wegen Krankheit nicht durchgeführt werden kann, werde ich den Auftragsgeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen. Der Auftrag wird dann in Abstimmung zu einem geeigneten späteren Zeitpunkt nachgeholt.
Falls ein Vor-Ort-Termin bei dem Auftragsgeber wegen Krankheit vorzeitig beendet werden muss, kann der Auftragsgeber die Vergütung mindern. Zu Gunsten des Auftragsgebers trage ich eventuelle Mehrkosten durch höhere Reisekosten oder Storno-Gebühren, die durch den Krankheitsfall entstehen, selbst. Habe ich mehr als 50% der vereinbarten Leistung erbracht, trägt der Auftragsgeber die Reisekosten.
5.2 VON DEM AUFTRAGSGEBER ZU VERTRETENE LEISTUNGSSTÖRUNGEN
Kann der Auftrag aufgrund von Umständen, die der Auftragsgeber zu vertreten hat, haftet der Auftragsgeber für das volle vereinbarte Honorar.
Soweit die von dem Auftragsgeber zu vertretenen Umstände bis zu zwei Wochen vor dem vereinbarten Einsatztermin eintreten, findet § 615 2 BGB keine Anwendung. Etwaige weiter zustehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
6 HAFTUNG
Ich leiste Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
b) Bei grober Fahrlässigkeit hafte ich in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug), hafte ich in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch mit der Höhe des Auftragswerts je Schadensfall und des einfachen Auftragswertes für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.
7 VERSCHWIEGENHEIT
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie als vertraulich bezeichnete oder aufgrund sonstiger Umstände erkennbar als vertraulich zu behandelnde Informationen des Auftraggeber über das Ende des jeweiligen Vertragsverhältnisses hinaus, auf 3 Jahre befristet, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese nicht für Zwecke, die nicht dem Interesse des Auftraggebers dienen, zu nutzen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht entbinden, soweit er gesetzlich zur Offenlegung der Informationen verpflichtet ist. Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, bekannt gewordene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ganz oder teilweise zu anderen als den vertraglich festgelegten Zweck zu nutzen, selbst wirtschaftlich zu verwerten oder durch Dritte zu verwerten oder nachahmen zu lassen. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen oder anderweitige Kenntnisse, wenn und soweit
- diese bereits vor Offenlegung gegenüber der anderen Partei und ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig in ihrem Besitz waren;
- diese ohne ihr Zutun oder Handeln veröffentlich wurden oder anderweitig, ohne ihr Verschulden, allgemein bekannt geworden sind;
- diese ihr nach Abschluss eines etwaigen Vertrags von einem oder mehreren Dritten, ohne eine Verpflichtung zur Geheimhaltung rechtmäßig übermittelt wurden;
- diese schriftlich durch den Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer freigegeben werden;
- diese aufgrund entsprechender Verpflichtungen von dem Auftraggeber einem Dritten zugänglich gemacht worden sind.
Vertrauliche Informationen, die dem Geschäftsgeheimnis unterliegen, beinhalten sämtliche dem Auftragnehmer mitgeteilten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Unterlagen, Schriftstücke, Aufzeichnungen, Notizen, Dokumente, Kopien der solchen, Kenntnisse während eines Telefonats und sonstige Gegenstände, gleich wie sie abgelegt sind
Der Auftragnehmer wird die ihm übergebenen Geschäftsunterlagen sorgfältig verwahren, vor Einsichtnahme Dritter schützen und mit dem Ende des Vertragsverhältnisses zurückgeben. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen. Er wird auf Verlangen schriftlich bestätigen, dass er nicht mehr im Besitz von Unterlagen jeglicher Art ist, die im Eigentum des Auftraggebers stehen oder ihm von dem Auftraggeber im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis überlassen wurden.
8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1 TEXTFORM
Alle Änderungen und Ergänzungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für den Verzicht auf die Textformerfordernis.
8.2 RECHTSWAHL, GERICHTSSTANDVEREINBARUNG
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit unserem Auftragsgeber ist, soweit die Vereinbarung gesetzlich zulässig ist, Tostedt.
8.3 SALVATORISCHE KLAUSEL
Übe ich eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht aus, bedeutet dies keinen Verzicht auf unser Recht.